5.7 Irreführungsverbot nach § 2 UWG
Anders als etwa für Marken (vgl § 4 Abs 1 Z 8 MSchG) oder Firmen (vgl § 18 Abs 2 UGB) besteht für Domains kein sondergesetzliches Täuschungsverbot. Allerdings verbietet § 1 UWG unlautere Geschäftspraktiken und zu diesen zählen gem § 1 Abs 3 Z 2 UWG insbesondere irreführende Geschäftspraktiken gem § 2 UWG. Darüber hinaus sind auch die im Anhang zum UWG angeführten irreführenden Geschäftspraktiken zu beachten, die jedoch (im Gegensatz zu den in § 2 genannten irreführenden Geschäftspraktiken) jedenfalls unlauter sind, ohne dass es einer weiteren Beurteilung des Einzelfalls auf Relevanz bedarf (OGH 4 Ob 244/12d).