2.9.4 Registrierung und Kontaktstelle
Nach der bescheidmäßigen Einstufung als kritische Einrichtung ist innerhalb von vier Wochen eine zentrale Kontaktstelle gegenüber dem Bundesministerium für Inneres (BMI) zu benennen. In diesem Zusammenhang ist zumindest eine konkrete Ansprechperson festzulegen, die für die laufende Kommunikation sowie für Meldungen an das BMI verantwortlich ist. Diese zentrale Kontaktstelle bildet die organisatorische Schnittstelle zwischen der Einrichtung und der Behörde und stellt einen strukturierten Informationsaustausch sicher.