4.2 Jüngere Domain gegen ältere Domain
Allgemeines
Da das Kennzeichenrecht auch im Bereich der Domains dem bewährten Grundsatz der besseren Priorität folgt, kann man auf Basis einer jüngeren Domain gegen eine ältere Domain prinzipiell nicht vorgehen. Allerdings entsteht bei Domains, wie bereits im vorherigen Kapitel ausgeführt, das Kennzeichenrecht nicht bereits mit erfolgter Domainregistrierung, sondern erst mit Gebrauchsaufnahme. Es könnte somit der Fall eintreten, dass durch entsprechende Benutzung der jüngeren Domain ein Kennzeichenrecht zu einem Zeitpunkt entstanden ist, zu dem die ältere Domain zwar bereits lange registriert war, allerdings aus der älteren Domain noch kein Kennzeichenrecht entstanden ist (weil die Domain eben bloß als Adressbezeichnung Verwendung fand).