8.1.1 Domainübertragung durch Rechtsgeschäft
Da eine Domain einerseits eine Sache im sachenrechtlichen Sinne ist, andererseits jedoch das Resultat eines zwischen (bisherigen) Domaininhaber und Domainvergabestelle abgeschlossenen Vertrags darstellt, ist die Domain zwar sehr wohl übertragbar, allerdings nicht im klassischen Weg durch Titelvertrag (Kauf, Schenkung etc) und Übergabe. Im rechtstechnischen Sinne erfolgt der Inhaberwechsel bei Domains vielmehr stets durch Übernahme des vom bisherigen Domaininhaber mit der Domainvergabestelle abgeschlossenen Vertrags durch den neuen Domaininhaber.