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Neu Dokument-ID: 790270

Sascha Jung | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.13 Ältere Domain gegen jüngeren Titel

Allgemeines

Auch Domains kommen als Titel für die unter ihnen betriebene Website infrage. Da Websites urheberrechtlich geschützte Werke darstellen können (4 Ob 94/01d), kann sich der Domaininhaber somit entweder auf § 80 UrhG oder § 9 Abs 1 UWG stützen, freilich nicht wahlweise, sondern in Abhängigkeit davon, ob die konkrete Website ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist oder nicht (ist die Website ein urheberrechtlich geschütztes Werk, kommt nur § 80 UrhG zur Anwendung, ist sie kein urheberrechtlich geschütztes Werk, kommt ausschließlich § 9 Abs 1 UWG zur Anwendung).

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