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Neu Dokument-ID: 406496

Clemens Thiele - Markus Dörfler - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Zulässige Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen

Die Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, um im Betrieb zulässig zu sein:

  • Zustimmung des Betriebsrats (§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG) bzw des Dienstnehmers (§ 10 Abs 1 AVRAG) durch Betriebsvereinbarung bzw Individualvereinbarung
  • Die Überwachung muss sich auf konkrete Verdachtsmomente eines Missbrauchs stützen
  • Die Überwachung muss vorher angekündigt bzw angedroht werden
  • Die Überwachung muss auf das nötige Mindestmaß beschränkt werden (zB Stichproben)
  • Die Überwachung muss vertraulich erfolgen

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