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Dokument-ID: 1088949
8.9 Beschwerdeverfahren
Die RTR-GmbH wird gem § 8 Abs 2 KoPI-G als Beschwerdestelle tätig. Ein Nutzer kann sich an die RTR-GmbH wenden, wenn er sich hinsichtlich der Unzulänglichkeit des Meldeverfahrens nach § 3 Abs 2 Z1 bis 3 KoPI-G oder des Überprüfungsverfahrens nach § 3 Abs 4 KoPI-G beschweren möchte. In formaler Hinsicht muss sich jedoch der Nutzer an den Diensteanbieter gewandt haben und