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Dokument-ID: 1008002
7.6 Elektronische Rechnungen
Bereits heute unterliegen die Auftraggeber auch der Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen. Die Verpflichtung besteht für zentrale Beschaffungsstellen seit 18.04.2019, für alle anderen öffentlichen Auftraggeber seit 18.04.2020 und wird durch die Novelle des Vergaberechtsgesetzes 2026 ausdrücklich als dauerhafte Verpflichtung bestätigt.