7.1 Einleitung
Eines der Schlagworte im Zusammenhang mit den Neuerungen des BVergG 2018 und der VergabeRL ist die Einführung der so genannten „elektronischen Vergabe“ (E-Vergabe). Damit sollen nach den Wünschen der VergabeRL die Effizienz und Transparenz von Vergabeverfahren sowie die Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Teilnahme gesteigert werden. Unternehmern und Auftraggebern gegenüber wird mit – wohl durchaus begründetem – Hinweis auf die zu erwartenden Kosteneinsparungen geworben.