3.4.1 Texte als sichtbare Content-Komponenten
Allgemeines
Die Frage, ob Texte bzw Textelementewie einzelne Sätze oder Begriffe Schutz genießen, erfordert in erster Linie eine urheberrechtliche Betrachtung. Sollte diese negativ ausfallen, so ist darüber hinaus auch der Tatbestand der (unzulässigen) unmittelbaren Leistungsübernahme nach § 1 Abs 1 Z 1 UWG und uU die kennzeichenmäßige Verwendung eines fremden Textes bzw Slogans nach § 10 MSchG zu prüfen, wenn fremde Texte (Textelemente) ohne die Zustimmung ihres Urhebers verwendet werden sollen.