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Sascha Jung - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.8 Der Titel

Der Titel, die sonstige Bezeichnung und die äußere Ausstattung von literarischen und künstlerischen Werken iSd UrhG sind durch § 80 UrhG geschützt. Man versteht darunter im Wesentlichen jenen Namen, der ein bestimmtes Werk (Buch, Schriftstück, Website, Kunstwerk) primär kennzeichnet. Auch § 9 Abs 1 UWG enthält einen Titelschutz. Der Unterschied zu § 80 UrhG liegt darin, dass § 80 UrhG nur die Titel jener Werke schützt, die urheberrechtlich geschützte Werke darstellen, während § 9 Abs 1 UWG den Titel jener Werke schützt, die nicht urheberrechtlich geschützt sind.

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