3.5 Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz
Schließlich sieht das E-Commerce-Gesetz vor, dass im Online-Bereich noch zusätzlich bestimmte Informationspflichten einzuhalten sind. Damit will man den gerade in den modernen Kommunikationsmedien erhöhten Informationsbedürfnissen der Nutzer Rechnung tragen. Das gilt für die an Verbraucher gerichtete Online-Werbung ebenso wie für den geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen. Wie alle anderen Informationspflichten des ECG gelten auch diese Bestimmungen zusätzlich zu den sonstigen Informationsanforderungen nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften bzw Gemeinschaftsregelungen.