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Dokument-ID: 680648
2.6.7 Funktionalitäten der Website
Das E-Commerce-Gesetz enthält einige wenige rechtliche Vorgaben, die softwaretechnisch entsprechend umzusetzen sind. Obwohl die Vorgaben des ECG im B2B-Bereich zum Teil (zB in AGB) abbedungen werden können, empfiehlt es sich dennoch, die entsprechenden Funktionalitäten vorzusehen. Die Website muss bzw sollte die folgenden Funktionalitäten aufweisen: