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Sascha Jung - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.2 Die österreichische Marke

Eine Markeist gem § 1 MSchG jedes Zeichen, das sich grafisch darstellen lässt und als solches geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Markenrechte sind Registerrechte, das heißt, sie bedürfen einer formellen Eintragung in das Markenregister. In Österreich führt das Österreichische Patentamt das Markenregister für alle österreichischen Marken (sowie Unionsmarken und internationale Marken mit Schutzwirkung in Österreich). Um eine Markenregistrierung zu erlangen, bedarf es zunächst der Anmeldung der Marke. Nach positiver Formalprüfung erfolgt sodann die Eintragung bzw Registrierung der Marke. Die Schutzdauer einer registrierten Marke beträgt gem § 19 Abs 1 MSchG zunächst zehn Jahre (seit der MSchG-Novelle 2017 gerechnet ab dem Anmeldetag und nicht mehr ab dem Registrierungstag). Sodann lässt sich die Schutzdauer bei jeweils rechtzeitiger Bezahlung der Erneuerungsgebühr unbegrenzt für jeweils weitere zehn Jahre verlängern.

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