7.1.4 Sexting
§ 207a StGB Pornographische Darstellungen Minderjähriger („Sexting“)
Spätestens seit dem Siegeszug der Smartphones bei Kindern und Jugendlichen ist die Herstellung pornographischer Darstellungen Minderjähriger noch nie so einfach wie jetzt geworden. Sexting setzt sich aus den englischen Wörtern sex und texting zusammen und bezeichnet eigentlich sog dirty talk. In der allgemeinen Wahrnehmung und aufgrund der technischen Möglichkeiten, Bilder über das Internet zu versenden, wird als Sexting nicht nur das Verschicken anzüglicher Textnachrichten verstanden, sondern umfasst auch das Übermitteln anzüglicher Bilder.