3.2.4 Die internationale Marke
Die internationale Markeist, etwa im Gegensatz zur Unionsmarke, keine einheitliche Marke, sondern lediglich das Resultat einer durch das Madrider Markenabkommen (MMA) und des dazugehörigen Protokolls zum Madrider Markenabkommens (MMP) geschaffenen Vereinheitlichung der Anmeldung, Registrierung und Verwaltung von Markenrechten. Der Markeninhaber erhält somit keine einheitliche Marke mit Schutzwirkung in den ausgewählten Mitgliedsstaaten, sondern ein Bündel nationaler Marken in den betreffenden Ländern. Auch die Schutzdauer einer internationalen Marke lässt sich durch rechtzeitige Bezahlung der jeweiligen Verlängerungsgebühren unbegrenzt verlängern. Die Registrierung und die nachfolgende Verwaltung einer internationalen Marke erfolgt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, die das Register für internationale Marken führt.