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Dokument-ID: 922842
1.6.2 Stellung des Datenschutzbeauftragten
Dem Verantwortlichen bzw Auftragsverarbeiter kommt eine wichtige Rolle dabei zu, die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Datenschutzbeauftragte seinen Aufgaben wirksam nachgehen kann. Um seinen Aufgaben wirksam nachgehen zu können, muss der Datenschutzbeauftragte einerseits über hinreichende Eigenständigkeit und andererseits auch über ausreichend Ressourcen verfügen.