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Dokument-ID: 406259
3.4 Medienrecht
In diesem Zusammenhang zählt auch das Presse- und Medienrecht zu den Regelungen, welche die zulässigen und notwendigen Inhalte von Werbung vorschreiben. Da eine Website zu den Medien zählt, ist das Mediengesetz (MedG) auch hier grundsätzlich anzuwenden (Laga, Rechtsprobleme im Internet, 1998, 370 ff).