3.6 Informationspflichten nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Das Unternehmensgesetzbuch, welches mit 01.01.2007 das bisherige Handelsgesetzbuch ersetzt bzw fortführt, enthält ebenfalls Kennzeichnungsvorschriften, welche auch für den Online-Bereich relevant sind. Die nach § 14 Abs 1 UGB genannten Informationspflichten finden sich bis auf die Rechtsform schon im E-Commerce Gesetz. Diese zusätzliche Angabe wird man auch im entsprechenden Impressum vorsehen, ohne dass es einer besonderen Erläuterung bedarf (siehe ausführlich Handig, Kennzeichnungspflichten nach UGB für E-Mails und Websites, RdW 2007/13,9). Diese Vorschriften sind aber für andere als Kapitalgesellschaften erst ab 2010 anzuwenden.