Neu
Dokument-ID: 810499
7.4 Verfahren im Rahmen der Vergabe neuer generischer Top-Level-Domains
Die UDRP gelten auch auf die von der ICANN seit 2013 schrittweise eingeführten neuen generischen Top-Level-Domains (wie etwa .casino und .online). Soweit es zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Domains kommt, sind daher abermals die UDRP-Schiedsgerichte nach Maßgabe der UDRP, der Rules und ihrer eigenen ergänzenden Verfahrensregeln zuständig. In der Praxis spielen die neuen generischen Top-Level-Domains jedoch bestenfalls eine untergeordnete Rolle.