3.1.4 Grundsatz des Schutzumfangs
Beim Grundsatz des Schutzumfangs geht es um das Ausmaß des Schutzes, den die Kennzeichenrechte innerhalb ihres örtlichen Geltungsbereichs entfalten. Der Grundsatz des Schutzumfangs ist somit eng mit dem Territorialitätsgrundsatz verknüpft, weil dieser die äußerste Grenze des Schutzumfangs eines Kennzeichens absteckt. Innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs eines Kennzeichens hängt dessen Schutzumfang jedoch von mehreren, teilweise für alle Kennzeichen gleichermaßen geltenden und teilweise nur für einzelne Kennzeichenarten geltenden Grundsätzen ab.