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Dokument-ID: 1270649
2.9.6 Sicherheitsvorfälle
Kritische Einrichtungen sind verpflichtet, Sicherheitsvorfälle unverzüglich dem Bundesministerium für Inneres (BMI) zu melden. Die Meldung hat längstens binnen 24 Stunden nach Kenntniserlangung zu erfolgen, soweit dies aus operativer Sicht möglich ist. Die Übermittlung hat strukturiert und in einem standardisierten elektronischen Format zu erfolgen, um eine einheitliche und effiziente Bearbeitung sicherzustellen.