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Sascha Jung - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Haftung des Registrars

Ein Registrar ist ein Unternehmen, über das ein Domaininhaber eine Domain registriert und verwaltet. Der Registrar ist nicht die Domainvergabestelle (Registry), sondern ein Vermittler und Dienstleister, der die Registrierung bei der zuständigen Vergabestelle technisch und organisatorisch abwickelt. Der Registrar nimmt Registrierungsaufträge entgegen, übermittelt die notwendigen Domain-Daten an die Registry, veranlasst Änderungen (zB Inhaberwechsel, Nameserver-Änderungen), und stellt dem Domaininhaber typischerweise ein Verwaltungsinterface sowie Abrechnungs- und Supportleistungen zur Verfügung.

Die Domainregistrierung setzt einen entsprechenden Antrag des Domaininhabers voraus. Diesen Antrag kann der Domaininhaber selbst direkt bei der zuständigen Domainvergabestelle (Registry; im Fall einer .at Domain also bei der nic.at GmbH) stellen. Alternativ kann der Domaininhaber damit aber auch ein auf die Domainregistrierung spezialisiertes Unternehmen (Registrar; zB network solution.com, godaddy.com oder diverse Internetprovider), das einen entsprechenden Vertrag mit der zuständigen Domainvergabestelle (Registry) geschlossen hat, jedoch im Namen und auf Rechnung des Domaininhabers agiert, damit beauftragen. Im Regelfall fungieren Internetprovider als Registrare.

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