1.3.2 Die Domainregistrierung
Die Domainregistrierung setzt einen entsprechenden Antrag des Domaininhabers voraus. Diesen Antrag kann der Domaininhaber selbst direkt bei der zuständigen Domainvergabestelle (Registry; im Fall einer .at Domain also bei der nic.at GmbH) stellen. Alternativ kann der Domaininhaber auch ein auf die Domainregistrierung spezialisiertes Unternehmen (Registrar; zB networksolution.com, godaddy.com oder diverse Internetprovider) beauftragen, das einen entsprechenden Vertrag mit der zuständigen Domainvergabestelle (Registry) geschlossen hat, jedoch im Namen und auf Rechnung des Domaininhabers agiert.