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Dokument-ID: 1000056
1.4 Überblick über die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung normiert, dass für jede Datenverarbeitung eine ausreichende Rechtsgrundlage im Unionsrecht (zB in der DSGVO) oder im unionsrechtlich zulässigen nationalen Recht vorliegen muss.