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Dokument-ID: 406726
7.1 Verständigung des Betriebsrats vom beabsichtigten Ausspruch einer Kündigung per E-Mail zulässig?
Gem § 105 ArbVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat (vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden) vor Ausspruch einer jeden Kündigung eines Arbeitnehmers so zeitgerecht verständigen, dass dieser fünf Arbeitstage Zeit hat, dazu Stellung zu nehmen.