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Dokument-ID: 763191
2.1 Sachenrecht
Die Rechtsqualität von Internet-Domains ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Es besteht allerdings Einigkeit, dass eine Internet-Domain eine Sache iSd §§ 285 und 292 ABGB ist, sie ist verkehrsfähig, unverbrauchbar, beweglich und unkörperlich (vgl Hofmann in Schwimann/Kodek, ABGB4 II, Rn 10 zu § 285; Thiele in Kucsko/Schumacher, marken.schutz2, Rn 43 zu § 12 mwN).