6 Die EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Einleitung und Allgemeines
Die Kompetenz der Umweltpolitik ist zwischen den Nationalstaaten und der EU geteilt. In Bereichen, in denen die EU Vorgaben macht, haben sich die Mitgliedstaaten danach zu richten. Im Bereich des Umweltstrafrechts existiert seit über 15 Jahren die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt, die das nationale Umweltstrafrecht determiniert. Die neue EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG vom 11. April 2024 ist mit 20. Mai 2024 in Kraft getreten. • [Fußnote: Im Folgenden dieses Kapitels beziehen sich die nicht näher beschriebene Angaben einer Richtlinie oder einzelner Normen immer auf die EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG vom 11. April 2024.]