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Dokument-ID: 809137
2.5 Miet- und Wohnungseigentumsrecht
OGH vom 27.02.2012, 2 Ob 215/10x: „Den Vermieter trifft sowohl im Vollanwendungsbereich als auch – bei Fehlen einer abweichenden (und zulässigen) Vereinbarung – im Teil- und Nichtanwendungsbereich des MRG die gesetzliche Verpflichtung zur Erhaltung der ‚Versorgungsleitungen‘, soweit diese zu den allgemeinen Teilen des Hauses zu zählen sind.“