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Dokument-ID: 809155
4.4 Eine größere Zahl von Menschen
OGH vom 19.07.1978, RS0066542: „Eine stringente ziffernmäßige Abgrenzung des Begriffs der ‚größeren Zahl‘ (zum Beispiel zehn) ist bedenklich, weil der Gesetzgeber selbst eine bestimmte Zahl hätte angeben können.“