2.1.4 Definition „Immissionen“
OGH vom 16.11.2016, 2 Ob 1/16k: „Der auf die Terrasse und Wohnung des Klägers (ein-)dringende Zigarrengeruch kann unter Umständen eine wesentliche Beeinträchtigung des Gebrauchs dieser Wohnung bewirken.“ Im vorliegenden Fall: „Deutlich und (pro Zigarre) mitunter mehrere Stunden lang (regelmäßig bis nach Mitternacht) wahrnehmbarer Rauchgeruch.“
OGH vom 25.11.2014, 8 Ob 22/14i: „Die nachbarrechtlichen Regelungen des § 364 ABGB sind als Beschränkungen der Rechte des Eigentümers definiert, sie beziehen sich auf deren Ausübung (vgl Kerschner/E. Wagner in Fenyves/Kerschner/Vonkilch/Klang³, Vor §§ 364–364b Rz 2). Allein der Umstand, dass eine Störung vom Grundstück ausgeht, macht dessen Eigentümer noch nicht verantwortlich (Spielbüchler in Rummel ABGB³, § 364 Rz 5 mwN; Oberhammer in Schwimann/Kodek, ABGB4 I § 364 Rz 5 mwN). Auswirkungen der natürlichen Beschaffenheit des Nachbargrundstücks sind grundsätzlich hinzunehmen (RIS-Justiz RS0010546).