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Dokument-ID: 806836
1.5 Sonderfall der Besitzstörung: Bauverbotsklage
Einen Sonderfall der Besitzstörung stellt die Bauverbotsklage dar. Klagstatbestand der Bauverbotsklage, den der Verbotswerber zu behaupten und zu beweisen hat, ist der tatsächliche Besitz des Klägers, nicht bloßer Tabularbesitz, und die Gefährdung des Besitzes.