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Dokument-ID: 1088982
7.4.10 Ruhestörung
Beispiel:
Das Fest startet um 18:00 Uhr und nach den erforderlichen Ansprachen beginnen die Musiker aus Tirol gegen 19:00 Uhr mit Ihrem Programm. Der neurotische Nachbar fühlt sich durch die wunderbare musikalische Darbietung der Star-Tiroler Band aus dem Zillertal gestört und ist der Meinung, dass der lustige Rechtsanwalt diese Störung unterlassen muss. Er ruft die Polizei und beschwert sich, dass der lustige Rechtsanwalt zu laut ist.