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Dokument-ID: 830703
2.1.1 Aktiv- und Passivlegitimation
OGH vom 21.05.2014, 7 Ob 71/14p: „Die Frage, ob auch einem Unterpächter der petitorisch-publizianische Rechtsschutz im Sinn der Entscheidung des verstärkten Senats in Analogie zu § 372 ABGB zukommt, kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben. Auch wenn man dem Unterbestandnehmer grundsätzlich einen solchen Rechtsschutz zuerkennen würde, könnte sein Schutz nicht weitergehen als der des Hauptbestandnehmers (auch 4 Ob 168/02p).“