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Dokument-ID: 806900
3 Exekution nachbarrechtlicher Immissionsabwehransprüche
Der OGH vertritt die Meinung, dass Immissionstitel grundsätzlich auch dann nach § 355 EO durchzusetzen sind, wenn sie tatsächlich ein aktives Tun des Verpflichteten verlangen. • [Fußnote: Cerha, Das Unterlassen ist zu unterlassen – zur Exekution nachbarrechtlicher Immissionsabwehransprüche, immolex 2012, 272.]