Neu
Dokument-ID: 798712
8.6 Das Recht auf Umweltinformationen
Die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG hat zum Ziel, dass das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei Behörden vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden, gewährleistet ist. Darüber hinaus dient die Richtlinie zur Sicherstellung, dass Umweltinformationen öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet werden, um eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen.