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Dokument-ID: 804082
1.1 Nachbarbegriff des ABGB
In der österreichischen Rechtsordnung findet sich kein einheitlicher Begriff des Nachbarn. Vielmehr ist die Definition des Nachbarn in den einzelnen Rechtsvorschriften durchaus unterschiedlich, was nicht heißt, dass nicht zum Großteil auch massive Überschneidungen bestehen. Ein Nachbar iSd §§ 364 ff ABGB ist daher nicht gleich dem Nachbarn im Sinne der GewO 1994.