5 Umweltverträglichkeitsprüfung
Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung soll eine integrative Prüfung und Bewertung aller Umweltauswirkungen eines Vorhabens unter Beteiligung der Öffentlichkeit und zwar vor der Entscheidung über die behördliche Genehmigung dieses Vorhabens erfolgen. • [Fußnote: Vgl Schmelz/Schwarzer, UVP-G (2011) Vor § 1, Rz 5.] Durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann eine umfassende und integrative Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens erreicht werden, im Rahmen derer auch Verlagerungen, indirekte Auswirkungen und Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Vorhaben bzw unterschiedlichen Schutzbereichen leichter erfasst, beurteilt und berücksichtigt werden können. Durch eine erhöhte Publizität des Entscheidungsfindungsprozesses soll auch eine erhöhte Akzeptanz der Entscheidung erreicht werden. Als grundlegende Ziele werden die Sicherstellung einer wirksamen Umweltvorsorge bei Großvorhaben, die Anhebung des Umweltschutzniveaus sowie die Erhöhung der Transparenz aufgrund der vermehrten Öffentlichkeitsbeteiligung genannt. • [Fußnote: Vgl Baumgartner/Petek, Kurzkommentar UVP-G 2000 (2010) S 30.]