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Dokument-ID: 1015044
12.11 Weitergabe von personenbezogenen Daten
Wesentlich im Datenschutzrecht ist es, ob Daten und wenn ja, an wen und unter welchen Voraussetzungen, weitergegeben werden dürfen. Wer Daten direkt bei den Betroffenen einhebt, ist der Verantwortliche. Gibt der Verantwortliche Daten an ein anderes Unternehmen weiter, damit dieses ihm bei der Verarbeitung hilft, so handelt es sich hierbei um den Verarbeiter.