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Dokument-ID: 1190904
4.1 Verwaltungsakzessorietät im Zusammenhang mit fehlerhaften Bescheiden
Eine entscheidende Frage ergibt sich, wenn die von der Verwaltungsbehörde erlassene Norm fehlerhaft ist. Die Beurteilung der Fehler, welche innerhalb des Fehlerkalküls der Rechtsordnung liegen, ist schwierig, da der Bescheid trotz Widerspruch gegen das ihm zugrundliegende Gesetz rechtskräftig ist.