Neu
Dokument-ID: 1082728
7.3.1 Unmittelbare Betroffenheit nach der Luftqualitäts-RL und Antragstellung auf Errichtung von Probenahmestellen
Im Jahre 2015 hat erstmals der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass Personen, die von Grenzwertüberschreitungen von diversen Luftschadstoffen betroffen sind, einen Anspruch darauf haben, dass ein Luftreinhalteplan erstellt wird. Aufgrund mehreren Versäumnissen im Bereich des so genannten Luftreinhaltungsrechts, war Österreich schon mehreren Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt.