Neu
Dokument-ID: 796850
1 Allgemeines zum Nachbarbegriff im Verwaltungsverfahren
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass weder das materielle Verwaltungsrecht, noch das Verwaltungsverfahrensrecht einen einheitlichen Nachbarbegriff kennt bzw definiert. Der Begriff des Nachbarn findet sich vielmehr in einer Vielzahl von Materiengesetzen. Ein näheres Eingehen auf den Begriff des Nachbarn erfolgt daher jeweils im Rahmen der Behandlung der relevanten Materienvorschriften.