12.17 Datenschutzbeschwerde
Allgemeines
Die wichtigste Quelle des Datenschutzrechtes ist die seit 25.05.201 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Wie jede unionsrechtliche Verordnung gilt dieser Rechtsakt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Neben der DSGVO gibt es in Österreich zugeschnittene Vorschriften, die ebenfalls zu beachten sind. Die zentralste österreichische Vorschrift ist das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Datenschutzgesetz kurz DSG – dessen Wurzeln bis in das Jahr 1978 zurückreichen.