© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 796887

Wolfgang List | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Baubewilligungsverfahren

Nach positivem Abschluss des Bauplatzbewilligungsverfahrens ist der nächste Schritt das Baubewilligungsverfahren. Vorab ist jedoch der Verfahrensgegenstand nach der Art des Bauvorhabens abzugrenzen. Man unterscheidet – gereiht nach der Intensität des Verfahrens – zwischen freien, mitteilungs-, anzeige- und bewilligungspflichtigen Vorhaben. Diese Unterscheidung treffen – unbeschadet eines allfällig anders lautenden Begriffsschemas – grundsätzlich alle Landesgesetze. Lediglich das Bgld. 1997 BauG verzichtet auf die Kategorie der freien Vorhaben. Die in § 16 Bgld. BauG 1997 angeführten geringfügigen Bauvorhaben unterliegen einer Mitteilungspflicht an die Behörde.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Nachbarrecht in unserem Shop! Zum Shop