2.1.2 Baubewilligungsverfahren
Nach positivem Abschluss des Bauplatzbewilligungsverfahrens ist der nächste Schritt das Baubewilligungsverfahren. Vorab ist jedoch der Verfahrensgegenstand nach der Art des Bauvorhabens abzugrenzen. Man unterscheidet – gereiht nach der Intensität des Verfahrens – zwischen freien, mitteilungs-, anzeige- und bewilligungspflichtigen Vorhaben. Diese Unterscheidung treffen – unbeschadet eines allfällig anders lautenden Begriffsschemas – grundsätzlich alle Landesgesetze. Lediglich das Bgld. 1997 BauG verzichtet auf die Kategorie der freien Vorhaben. Die in § 16 Bgld. BauG 1997 angeführten geringfügigen Bauvorhaben unterliegen einer Mitteilungspflicht an die Behörde.