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Dokument-ID: 799405
5.3 Unzulässige Abfallbehandlung gem §§ 181b und 181c StGB
Diese Tatbestände umfassen die vorsätzliche Gefährdung der Umwelt durch unrechtmäßige Abfallbehandlung. § 181c StGB stellt die fahrlässige Begehung aller Tathandlungen iSd § 181b StGB unter Strafe.