4.1 Aufbau des Wasserrechtsgesetzes 1959
Das Wasserrecht ist eine äußerst komplexe und vielfältige Rechtsmaterie. Ohne einen ordentlichen Wegweiser durch die vielen, teilweise veralteten und teilweise schwer verständlichen Bestimmungen des WRG 1959, BGBl Nr 215/1959, ist es sehr mühsam sich durch dieses Gesetz zu arbeiten. Weitere Rechtsquellen, die in das allgemeine Wasserrecht mitreinspielen, sind das Hydrographiegesetz – Bundesgesetz über die Erhebung des Wasserkreislaufes und der Wassergüte (Gewässerkunde), BGBl Nr 58/1979 und das Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – Bundesgesetz über die Förderung des Wasserbaues aus Bundesmitteln, BGBl Nr 148/1985. Das allgemeine Wasserrecht hat zahlreiche Berührungspunkte mit anderen Materiegesetzen, wie zB dem Gewerberecht, dem Forstrecht, dem Straßen- oder Baurecht ua