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Dokument-ID: 796920
4 Wasserrecht
Aufgabe und Ziel der Wasserwirtschaft ist der vernünftige Umgang mit dem Wasser als Lebensgrundlage und vor allem die nachhaltige Nutzung von Wasser als Wirtschaftsfaktor und die Rücksichtnahme auf Wasser als Gefahrenelement. • [Fußnote: So wörtlich Oberleitner/Berger, Wasserrechtsgesetz, 3. Aufl, S 1.]