7 Nachbarrecht und Amtshaftung
Im Register 1, in dem das Nachbarrecht aus verwaltungsrechtlicher Sicht dargestellt wurde, wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass können (zB bei Verletzungen der behördlichen Entscheidungspflicht durch unnötige Verzögerung des Verfahrens, bei BaulandwidmunNachbarn ihre Schäden, die ihnen aus dem Verschulden einer Behörde entstanden sind, unter gewissen Umständen im Wege einer Amtshaftunggeltend macheng einer kontaminierten Liegenschaft oder bei falscher Auskunft nach dem Auskunftspflichtgesetz etc).