7.4.8 Salzburger Veranstaltungsgesetz
Das Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997
Der Anwendungsbereich des Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997 erstreckt sich auf öffentliche Veranstaltungen, wobei öffentlich iSd Salzburger Veranstaltungsgesetzes 1997 bedeutet, dass sie allgemein zugänglich sind und über bestimmte Darbietungen und Einrichtungen zum Vergnügen oder zur Erbauung der Teilnehmer verfügen. Insbesondere werden Theatervorstellungen, Konzerte, Ausstellungen, Filmvorführungen, sportliche Wettkämpfe und Vorführungen, Tierschauen, Schaustellungen, Belustigungen, Spielapparate beispielhaft aufgezählt.