7.4.7 Kärntner Veranstaltungsgesetz
Das Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010
Das Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 umfasst öffentliche Veranstaltungen, wobei als öffentlich jede Veranstaltung gilt, wenn diese allgemein zugänglich ist, also an öffentlichen Orten, wie zB Gastgewerbebetrieben oder Vereins- oder Klublokalen, stattfindet (vgl § 1 Abs 1 iVm § 2 Abs 2 leg cit). Als öffentlich werden ebenfalls Veranstaltungen angesehen, die von einer Vereinigung für ihre Mitglieder durchgeführt werden, wenn die Mitgliedschaft nur zum Zweck der Teilnahme erworben wird. § 1 Abs 2 K-VAG 2010 normiert überdies einige Ausnahmen (vgl dazu lit a bis q leg cit).